Als Hausverwalter kenne ich Ihre täglichen Herausforderungen im WEG-Recht und berate Sie auf Augenhöhe.
Flatrate-Beratung für Hausverwaltungen
Aus der Praxis für die Praxis – Rechtssichere Dauerberatung zu Festpreisen

Rechtsanwalt mit Verwaltungspraxis
Als Hausverwalter kenne ich Ihre Situation:
- Die Eigentümerversammlung steht bevor und Sie sind unsicher, ob Ihr Beschlussvorschlag rechtssicher ist
- Ein Eigentümer droht mit Anfechtung und Sie wissen nicht, ob die Drohung berechtigt ist
- Die Teilungserklärung ist aus den 1970ern und niemand kann sie richtig auslegen
- Der Verwaltungsbeirat will Ihnen ständig reinreden und Sie brauchen rechtliche Klarheit über dessen Befugnisse
- Sie müssen ein schwieriges Schreiben an einen Eigentümer formulieren und wollen kein Öl ins Feuer gießen
Genau hier setze ich an: Ich verstehe nicht nur die rechtlichen Fragen, sondern auch den praktischen Verwaltungsalltag. Ich spreche Ihre Sprache, kenne Ihre Zeitnot und liefere Ihnen pragmatische, umsetzbare Lösungen statt theoretischer Abhandlungen.
Warum Flatrate-Beratung?
Rechtssicherheit und Planbarkeit für Ihre Hausverwaltung
Konkrete Beratungsleistungen – Aus der Praxis für die Praxis
Preise
- 3 Stunden Beratung pro Monat
- Telefonische Beratung
- E-Mail-Beratung
- Dokumentenprüfung
- Vertragsgestaltung
- 5 Stunden Beratung pro Monat
- Telefonische Beratung
- E-Mail-Beratung
- Dokumentenprüfung
- Vertragsgestaltung
- 10 Stunden Beratung pro Monat
- Telefonische Beratung
- E-Mail-Beratung
- Dokumentenprüfung
- Vertragsgestaltung
- Priorisierte Bearbeitung
Haben Sie Fragen zur Flatrate-Beratung für Hausverwaltungen?
Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung. Auch digital per Videokonferenz – bequem von zu Hause!
Häufig gestellte Fragen
Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Monatsende. Bei Überschreitung des Kontingents rechne ich zusätzliche Stunden mit einem reduzierten Satz von 180 € netto ab.
Die Flatrate hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Danach ist eine monatliche Kündigung möglich.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen werden separat nach RVG abgerechnet. Diese Kosten werden im Regelfall durch die Gemeinschaften bzw. Eigentümer getragen. Die Flatrate umfasst ausschließlich Beratungsleistungen.


