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Räumungsklage

Ihre Wohnung zurück – schnell und rechtssicher

Mietrückstände? Problematischer Mieter? Ich unterstütze Sie als erfahrener Anwalt bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihres Räumungsanspruchs.

Sofortige Hilfe für Vermieter

24h
Reaktionszeit

Kostenlose Ersteinschätzung für Vermieter

Hausverwalter
Expertise

Langjährige
Prozesserfahrung

Sie haben einen problematischen Mieter?

Ich biete schnelle Hilfe bei typischen Vermieterproblemen

Mietrückstände

Problem:

Ihr Mieter zahlt nicht mehr - jeden Monat verlieren Sie Geld.

Meine Lösung:

Fristlose Kündigung rechtssicher formulieren
Räumungsklage mit Forderungen verbinden
Schnelle Vollstreckung durchsetzen

Eigenbedarf

Problem:

Sie brauchen Ihre Wohnung selbst aber der Mieter zieht nicht aus.

Meine Lösung:

Ordentliche Kündigung formgerecht erstellen
Eigenbedarf wasserdicht begründen
Räumung gerichtlich und zügig durchsetzen

Vertragsverletzungen

Problem:

Ruhestörung, Untervermietung, Beschädigungen.

Meine Lösung:

Abmahnung & fristlose Kündigung aussprechen
Beweissicherung rechtssicher durchführen
Schadensersatz neben der Räumung einklagen

Mieter zieht nicht aus

Problem:

Der Mietvertrag ist beendet, aber der Mieter zieht nicht aus.

Meine Lösung:

Räumungsklage sofort einreichen
Nutzungsentschädigung geltend machen
Zwangsräumung organisieren

Passt Ihre Situation zu einem dieser Fälle?

Lassen Sie uns direkt über Ihren Fall sprechen – ich zeige Ihnen die schnellste Lösung.

Der Ablauf eines Räumungsverfahrens

Von der Kündigung bis zur erfolgreichen Räumung – Schritt für Schritt

Rechtliche Prüfung & Strategie

In einem ersten Gespräch analysiere ich Ihren Fall und prüfe, welche Kündigungsgründe vorliegen (fristlos oder ordentlich). Ich erstelle eine maßgeschneiderte Strategie zur schnellen und erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtssichere Kündigung

Ich formuliere eine rechtssichere Kündigung unter Einhaltung aller Formvorschriften und veranlasse die rechtssichere Zustellung an den Mieter.

Einreichung der Räumungsklage

Falls der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht freiwillig auszieht, reiche ich unverzüglich die Räumungsklage beim zuständigen Gericht ein. Gleichzeitig kann ich für Sie offene Forderungen geltend machen.

Gerichtstermin & Verhandlung

Ich vertrete Sie in allen Gerichtsterminen und setze Ihre Ansprüche durch. Oft kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem ich Ihre Interessen optimal vertrete. Falls nicht, begleite ich das Verfahren bis zum Urteil.

Vollstreckung & Zwangsräumung

Nach positivem Urteil unterstütze ich Sie bei der Vollstreckung des Räumungstitels durch den Gerichtsvollzieher. Ich sorge dafür, dass Sie Ihre Immobilie schnellstmöglich zurückerhalten und begleite Sie bis zur erfolgreichen Übergabe.

Durchsetzung Ihrer Forderungen

Neben der Räumung setze ich auch Ihre weiteren Ansprüche durch: Nutzungsentschädigung, Schadensersatz für Wohnungsbeschädigungen und Prozesskosten.

Vertrauen durch Erfahrung

Bewertungen von zufriedenen Mandanten

Das sagen meine Mandanten

Erfolgreiche Räumungsverfahren in Krefeld und Umgebung

Jetzt Räumungsverfahren starten!

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

    Häufig gestellte Fragen zum Räumungsverfahren

    Die wichtigsten Antworten für Vermieter – mit rechtlichen Grundlagen

    Ein Räumungsverfahren ist der rechtliche Weg, um als Vermieter die Herausgabe Ihrer Mietwohnung vom Mieter gerichtlich durchzusetzen. Sie können es einleiten, wenn Sie eine wirksame Kündigung ausgesprochen haben und der Mieter trotz Ablauf der Kündigungsfrist nicht freiwillig auszieht.

    Rechtsgrundlage:

    • 546 BGB (Rückgabepflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses)

    Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht.

    Für Räumungsklagen gelten besondere Zuständigkeitsregeln:

    Sachlich: Das Amtsgericht ist zuständig, unabhängig vom Streitwert
    Örtlich: Das Amtsgericht am Ort der belegenen Sache (also der Wohnung)

    Rechtsgrundlagen:

    • § 23 Nr. 2a GVG (sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts)
    • § 29a ZPO (besonderer Gerichtsstand für Streitigkeiten über Wohnraum)

    Die örtliche Zuständigkeit ist ausschließlich und kann nicht durch Gerichtsstandsvereinbarung abbedungen werden.

    Die Verfahrensdauer variiert stark:

    Einfache Fälle (z.B. Zahlungsverzug): 3-6 Monate bis zur Entscheidung
    Komplexere Fälle (z.B. Eigenbedarf): 6-12 Monate

    Besonderheit:

    Nach § 272 Abs. 4 ZPO sind Räumungssachen vorrangig zu behandeln, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt.

    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der bei Räumungsklagen in der Regel die Jahresmiete (Nettokaltmiete x 12) beträgt.

    Beispiel bei 600 € Monatsmiete (Streitwert: 7.200 €):

    Gerichtskosten (1. Instanz): ca. 714 €
    Anwaltskosten pro Partei: ca. 1.609 € (1,3-fache Gebühr)
    Gesamtkosten beider Parteien: ca. 3.900 €

    Rechtsgrundlagen:

    • § 41 Abs. 1 GKG
    • RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

    Wichtig:

    Die unterlegene Partei trägt gemäß § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits, also auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

    Die Schonfristzahlung ist eine gesetzliche Heilungsmöglichkeit bei Zahlungsverzug, die für Sie als Vermieter ein Risiko darstellt. Der Mieter kann Ihre fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nachträglich unwirksam machen, wenn er innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständigen Rückstände begleicht.

    Rechtsgrundlage:

    • 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

    „Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.“

    Wichtig für Sie als Vermieter:

    • Der Mieter kann dieses Recht nur einmal innerhalb von 2 Jahren nutzen
    • Die Schonfristzahlung betrifft nicht die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    • Bei anderen Kündigungsgründen (Eigenbedarf, Vertragsverletzung) greift die Schonfrist nicht
    • Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und berate Sie zur optimalen Strategie

    Ja, das Gericht kann auf Antrag des Mieters eine angemessene Räumungsfrist gewähren, selbst wenn die Räumungsklage begründet ist.

    Rechtsgrundlage:

    • 721 ZPO

    „Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren.“

    Typische Räumungsfristen:

    • Standardfall: 2 Wochen bis 3 Monate
    • Bei Härtefällen: 3-6 Monate
    • Ausnahmen: bis zu 12 Monate (z.B. Krankheit, Alter, Kinder)

    Wichtig:

    Während der Räumungsfrist muss der Mieter weiterhin die Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung zahlen.

    Zieht der Mieter trotz rechtskräftigen Räumungsurteils nicht freiwillig aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

    Ablauf der Zwangsräumung:

    • Der Gerichtsvollzieher kündigt den Räumungstermin an (mind. 1 Woche vorher)
    • Am Räumungstermin wird die Wohnung notfalls gewaltsam geöffnet
    • Alle Gegenstände werden entfernt und eingelagert (§ 885 Abs. 3 ZPO)
    • Die leere Wohnung wird dem Vermieter übergeben

    Ja, eine außergerichtliche Einigung ist jederzeit möglich und oft die beste Lösung für beide Seiten.

    Mögliche Vereinbarungen:

    • Räumungsvergleich: Mieter räumt zu festem Termin, Vermieter verzichtet auf Forderungen
    • Ratenzahlung: Bei Mietrückstand wird Ratenzahlung vereinbart
    • Verlängerte Räumungsfrist: Mieter erhält mehr Zeit für Wohnungssuche
    • Prozessvergleich: Einigung während des laufenden Verfahrens (§ 278 ZPO)

    Vorteile:

    Deutlich günstiger, schneller, kein Prozessrisiko und flexiblere Lösungen möglich.

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen Räumungsklagen in der Regel, wenn der Baustein „Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz“ oder „Mietrechtsschutz“ versichert ist.

    Voraussetzungen:

    • Wartezeit (meist 3 Monate) ist abgelaufen
    • Deckungszusage wurde eingeholt
    • Hinreichende Erfolgsaussichten (mindestens 50%)

    Auch Sie können Ihre Wohnung zurückbekommen

    Hunderte Vermieter haben es bereits geschafft. Starten Sie jetzt Ihr Räumungsverfahren.