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Von der Kündigung bis zur erfolgreichen Räumung – Schritt für Schritt
Bewertungen von zufriedenen Mandanten

Erfolgreiche Räumungsverfahren in Krefeld und Umgebung
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Offene und hilfreiche Beratung.
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Sehr empfehlenswert Top Anwalt
Herrn Versteeg kann ich nur weiterempfehlen. Er hat uns gut vertreten in unserem Anliegen mit dem Vermieter ( natürlich mit Erfolg). Alles ging schnell und unkompliziert.
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SCHNELLER ERREICHBAR
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Herr Versteeg hat mir bei meinem Problem mit dem Vermieter schnell und unkompliziert weitergeholfen. Er hat klar und verständlich dargestellt, was rechtlich möglich ist und mir entsprechende Hinweise gegeben. Den Termin bei ihm habe ich ebenfalls sehr schnell bekommen. Ich kann Herrn Versteeg guten Gewissens weiterempfehlen.
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Serviceorientiert und fachlich kompetent.
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Die wichtigsten Antworten für Vermieter – mit rechtlichen Grundlagen
Ein Räumungsverfahren ist der rechtliche Weg, um als Vermieter die Herausgabe Ihrer Mietwohnung vom Mieter gerichtlich durchzusetzen. Sie können es einleiten, wenn Sie eine wirksame Kündigung ausgesprochen haben und der Mieter trotz Ablauf der Kündigungsfrist nicht freiwillig auszieht.
Rechtsgrundlage:
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht.
Für Räumungsklagen gelten besondere Zuständigkeitsregeln:
Sachlich: Das Amtsgericht ist zuständig, unabhängig vom Streitwert
Örtlich: Das Amtsgericht am Ort der belegenen Sache (also der Wohnung)
Rechtsgrundlagen:
Die örtliche Zuständigkeit ist ausschließlich und kann nicht durch Gerichtsstandsvereinbarung abbedungen werden.
Die Verfahrensdauer variiert stark:
Einfache Fälle (z.B. Zahlungsverzug): 3-6 Monate bis zur Entscheidung
Komplexere Fälle (z.B. Eigenbedarf): 6-12 Monate
Besonderheit:
Nach § 272 Abs. 4 ZPO sind Räumungssachen vorrangig zu behandeln, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der bei Räumungsklagen in der Regel die Jahresmiete (Nettokaltmiete x 12) beträgt.
Beispiel bei 600 € Monatsmiete (Streitwert: 7.200 €):
Gerichtskosten (1. Instanz): ca. 714 €
Anwaltskosten pro Partei: ca. 1.609 € (1,3-fache Gebühr)
Gesamtkosten beider Parteien: ca. 3.900 €
Rechtsgrundlagen:
Wichtig:
Die unterlegene Partei trägt gemäß § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits, also auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Die Schonfristzahlung ist eine gesetzliche Heilungsmöglichkeit bei Zahlungsverzug, die für Sie als Vermieter ein Risiko darstellt. Der Mieter kann Ihre fristlose Kündigung wegen Mietrückständen nachträglich unwirksam machen, wenn er innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständigen Rückstände begleicht.
Rechtsgrundlage:
„Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.“
Wichtig für Sie als Vermieter:
Ja, das Gericht kann auf Antrag des Mieters eine angemessene Räumungsfrist gewähren, selbst wenn die Räumungsklage begründet ist.
Rechtsgrundlage:
„Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren.“
Typische Räumungsfristen:
Wichtig:
Während der Räumungsfrist muss der Mieter weiterhin die Miete bzw. eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Zieht der Mieter trotz rechtskräftigen Räumungsurteils nicht freiwillig aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Ablauf der Zwangsräumung:
Ja, eine außergerichtliche Einigung ist jederzeit möglich und oft die beste Lösung für beide Seiten.
Mögliche Vereinbarungen:
Vorteile:
Deutlich günstiger, schneller, kein Prozessrisiko und flexiblere Lösungen möglich.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Räumungsklagen in der Regel, wenn der Baustein „Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz“ oder „Mietrechtsschutz“ versichert ist.
Voraussetzungen:
Hunderte Vermieter haben es bereits geschafft. Starten Sie jetzt Ihr Räumungsverfahren.